MEBS 4 | Wichtige Informationen zur Abwicklung | Fondsschließung am 21. Juli 2014
Am 13. Juni 2014 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ in Kraft getreten, das weitreichende Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte und insbesondere im Hinblick auf die Verbraucher-Widerrufsrechte mit sich bringt. Außerdem gibt es einen 2. Nachtrag zum Verkaufsprospekt und wurde das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) aktualisiert. Deshalb bitten wir Sie, bei der Abwicklung von MEBS 4-Umsätzen AB SOFORT die folgenden Hinweise zu beachten.
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Geschäftspartner,
uns erreichen täglich Beitrittsunterlagen, die nicht vollständig bzw. nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden sind. Aus diesem Grund bitten wir Sie, AB SOFORT die folgenden Hinweise zu beachten:
- Dem Anleger ist der 1. Nachtrag zum MEBS 4-Verkaufsprospekt vom 9. April 2014 und der 2. Nachtrag vom 27. Mai 2014 auszuhändigen.
- Auf der letzten Seite der Beitrittserklärung ist unter Empfangsbestätigung zu notieren: „Den Nachtrag Nr. 1 und 2 vom 09.04. und 27.05.2014 habe ich erhalten“. Dieses muss der Anleger in der selben Zeile mit seiner Unterschrift bestätigen.
- Dem Anleger sind die neuen „Informationen für den Verbraucher gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 EGBGB“ auszuhändigen.
- Die neuen „Informationen für den Verbraucher“ sind auf der 3. Seite vom Anleger zu unterzeichnen. Alle drei Kästchen müssen angekreuzt werden und dem Anleger muss eine Kopie/Durchschrift/Zweitschrift dieser Information ausgehändigt werden.
- Auf der letzten Seite der Beitrittserklärung können Sie das Feld Widerrufsbelehrung durchstreichen. Der Anleger muss hier nicht mehr unterzeichnen. Das neue Widerrufsrecht ist nunmehr ausschließlich in den neuen „Informationen für den Verbraucher“ geregelt.
- Dem Anleger ist das aktualisierte Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) mit Datum vom 27. Mai 2014 auszuhändigen
Sämtliche aktuellen Formulare finden Sie HIER zum download. Wenn Sie Printversionen benötigen, verwenden Sie bitte den Materialbestellschein, den Sie HIER erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MEBS-Service-Team
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