MEBS 4 | Wichtige Neuregelungen zur Widerrufsbelehrung und den Verbraucher-Informationen
Am 13. Juni 2014 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ in Kraft, das weitreichende Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte und insbesondere im Hinblick auf die Verbraucher-Widerrufsrechte mit sich bringt. Die entsprechenden Regelungen im BGB wie auch im dazugehörigen Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) sind in weiten Teilen neu gefasst worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Geschäftspartner,
mit diesen Vertriebsinformationen möchten wir Sie über eine aktuelle Gesetzesänderung informieren, die Sie u. a. auch im Rahmen der Platzierung von MEBS 4 betrifft.
Am 13. Juni 2014 treten in Deutschland grundlegende Veränderungen in Sachen Verbraucherschutz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in Kraft. Es gibt keine Übergangsfristen.
Die Änderungen betreffen sowohl die Regelungen zum Widerrufsrecht als auch die bisherigen fernabsatzrechtlichen Informationen für Verbraucher, sogenannte „Verbraucher-Informationen“.
Alle Widerrufsbelehrungen sowie Verbraucher-Informationen sind in der aktuellen Form nur noch bis zum 12. Juni 2014 gültig. Danach gilt für Finanzdienstleistungen: Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss zu laufen, allerdings nicht vor Erfüllung der neuen Verbraucher-Informationspflichten.
Für den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist entscheidend ist künftig also nicht mehr ausschließlich der Zeichnungsschein, sondern auch die Bereitstellung der Verbraucher-Informationen. Dies gilt unabhängig von der Art des Absatzkanals: Haustür oder Fernabsatz!
Erfreulich an den Neuregelungen ist: Für die Absatzkanäle Haustürgeschäft und Fernabsatz gelten dieselben Pflichten; lediglich beim ausschließlichen Vertrieb über elektronische Medien sind weitergehende Pflichten zu beachten. Außerdem kann die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung künftig nicht mehr auf formale Mängel gestützt werden.
HIER finden Sie deshalb die neuen Verbraucherinformationen zum Download. Bitte verwenden Sie ab 13.06.2014 bei der Vermittlung von MEBS 4 ausschließlich diese Version und fügen Sie diese unbedingt den Zeichnungsunterlagen bei. Die integrierte Widerrufsbelehrung auf den Zeichnungsunterlagen verliert ab dem 13.06.2014 ihre Gültigkeit und muss manuell gestrichen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MEBS-Service-Team
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