MEBS 1- und MEBS 3-Anleger stimmen Fondsverlängerung bis 31.12.2017 zu
Die Ergebnisprotokolle zu den schriftlichen Beschlussverfahren liegen vor und werden am 13. Januar 2017 durch den Treuhänder an die Anleger verschickt werden. Die MEBS 2-Anleger stimmten einer Laufzeitverlängerung für 2017 nicht zu.
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Geschäftspartner,
am 13. Januar 2017 werden die Ergebnisprotokolle zu den schriftlichen Beschlussverfahren durch den zuständigen Treuhänder an die Anleger der MEBS-Fonds 1 bis 3 verschickt. Während 90,41% der abstimmenden MEBS 3-Anleger für eine Laufzeitverlängerung stimmten, waren es beim MEBS 1 immerhin noch 87,16% der abstimmenden Anleger. Trotz einer hohen Wahlbeteiligung von 80,77% scheiterte die Laufzeitverlängerung des MEBS 2 knapp an der 75%-Hürde. Nur 71,43% der abstimmenden MEBS 2-Anleger sprachen sich für eine Laufzeitverlängerung aus. Für die Anleger des MEBS 2 ergeben sich dadurch allerdings keine Nachteile, weil die Liquidation ohne Zeitdruck umgesetzt werden kann und die MEBS 2-Anteile in 2017 planmäßig ohne Not verkauft werden können.
HIER können Sie das Ergebnisprotokoll und das Begleitschreiben an die Anleger einsehen und herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MEBS-Service-Team