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MEBS wünscht ein erfolgreiches Neues Jahr

Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2013.

Das alte Jahr haben wir erfolgreich verabschiedet und das neue Jahr bereits schwungvoll begonnen!

Vielleicht treffen wir Sie ja bereits in der 2. und 3. Kalenderwoche auf der Beteiligungs-Roadshow der FONDSFINANZ wieder!? Mit weiteren Vertriebsveranstaltungen starten wir mit einigen Vertriebspartnern ebenfalls schon im Januar unsere gemeinsamen Vertriebsaktivitäten für ein erfolgreiches 2013.

Im neuen Jahr muss sich der freie Vertrieb einigen neuen Herausforderungen stellen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner,

das alte Jahr haben wir mit der erfolgreichen Ausplatzierung des Private Placements – MEBS 2 und des Publikumsfonds – MEBS 3 verabschiedet und das neue Jahr bereits schwungvoll begonnen! Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen in 2013 und wünschen Ihnen neben geschäftlichem Erfolg vor allem Gesundheit und Schaffensfreude für die anstehenden Aufgaben in den nächsten zwölf Monaten.

Das neue Jahr stellt den freien Vertrieb vor einige neue Herausforderungen. Seit 1. Januar 2013 ist der § 34 f GewO in Kraft, der  u. a. auch die Platzierung von geschlossenen Beteiligungen in Form von KG-Anteilen durch den bankenunabhängigen Vertrieb regelt.

Die folgenden Anforderungen müssen künftig beachten werden:

  • Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Anlageberatung und Finanzanlagenvermittlung
  • Informationspflichten gegenüber dem Anleger
  • Offenlegung der Provision
  • Aushändigung des Vermögensanlageninformationsblattes (VIB)
  • Einholung von Anlegerinformationen (Anlegerprofil)
  • Anlage- und anlegergerechte Beratung
  • Dokumentationspflichten wie Erstellen und Übergabe von Beratungsprotokollen

In der gesonderten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werden die Anforderungen im Detail festgelegt. Als Inhaber einer § 34 c GewO-Genehmigung haben Sie noch bis zum 1. Juli 2013 Zeit, die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler zu beantragen und die Registrierung vorzunehmen.

Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten müssen Sie allerdings unabhängig davon bereits ab dem 1. Januar 2013 erfüllen.

Wir werden Ihnen in Kürze neue FinVermV- und AIFM-konforme Vertriebs- und Courtagevereinbarungen zukommen lassen.

Die kompletten Emissionsunterlagen zum neuen MEBS-Publikumsfonds – MEBS 4 – werden wir Ihnen ebenfalls umgehend nach Freigabe durch die BaFin zur Verfügung stellen. Zurzeit befinden sich der MEBS 4-Verkaufsprospekt sowie das MEBS 4-VIB noch im Genehmigungsverfahren bei der BaFin. Wir halten Sie informiert.

Und wer uns nicht auf den Vertriebsveranstaltungen im Januar besuchen kann, laden wir gerne zu unseren aktuellen Online-Präsentationen ein. HIER melden Sie sich mit zwei Klicks an.

Mit besten Grüßen

Ihr MEBS Vertriebs-Team