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MEBS 4 | Vermittler-Dokumentation leicht und juristisch sicher

Die FinVermV ist seit dem 01.01.2013 in Kraft und die Frist, im abgekürzten Verfahren den § 34 f GewO zu beantragen, am 30.06.2013 abgelaufen. Vorläufiges Fazit: Der Vermittlermarkt wird deutlich kleiner und überschaubarer. Von den bundesweit bis zu 80.000 Finanzdienstleistern haben sich nach Auskunft der Bewilligungs- und Registrierungs-Stellen bis wenige Tage vor dem 30.06.2013 nur ca. 17.000 registrieren lassen. Wenn Sie dazu gehören, haben wir gute Nachrichten für Sie.

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Geschäftspartner,

jetzt ist es an der Zeit, die neue Situation zu nutzen, um die eigene Marktpräsenz zu optimieren und damit auch Ihre Kunden in eine bessere Position zu bringen. Nutzen Sie die neuen Dokumentations- und Reportingpflichten, um sich bei Ihren Kunden besser zu positionieren.

Erklären Sie Ihren Kunden die Notwendigkeiten der seit langem überfälligen gesetzlichen Anpassungen im europäischen Kontext und dass Sie seit der gesetzlichen Umsetzung endlich auf Augenhöhe mit den institutionellen Marktteilnehmern in einem jetzt noch strenger regulierten Markt handeln können. Der frühere so genannte „Graue Kapitalmarkt“ wurde abgeschafft und die Sicherheit für Anleger signifikant verbessert. Das bringt zwangsläufig etwas mehr Arbeit für den Anleger und den qualifizierten Berater bzw. Vermittler mit sich. Das versteht jeder Kunde!

Wer noch wehmütig der „guten alten Vertriebswelt“ nachtrauert, vergeudet mit dem rückwärts gerichteten Blick nur Zeit. Gehen Sie davon aus, dass der Gesetzgeber den Bereich der Anlageberatung und -vermittlung künftig noch stärker reglementieren will und wird. Wer sich jetzt nicht optimal aufstellt, muss möglicherweise schon bald sein Geschäft einstellen!

Für den Vertrieb von MEBS 4 haben wir alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und trotzdem einfache Handhabung vorbereitet:

HIER finden Sie, speziell auf den aktuellen MEBS 4 abgestellt, den Datenaufnahmebogen zur Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung und das Gesprächsprotokoll zur Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung. Darüber hinaus erhalten Sie die Allgemeine Hinweise für die Verwendung der Dokumentationsunterlagen, die insbesondere klar und leicht verständlich die Unterschiede zwischen Anlageberatung und Anlagevermittlung aufzeigen. Mit Hilfe dieser „Bedienungsanleitung“ und ein wenig Routine füllen Sie und Ihre Kunden die gesetzlich geforderten Dokumentationsunterlagen in nur wenigen Minuten aus. Die Inhalte der Formulare sind juristisch von spezialisierten Anwälten geprüft.

HIER finden Sie das Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung für den MEBS 4 des DIK – Deutsche Institut für Kapitalanlagen. Einfach und juristisch sicher zu verwenden.

HIER finden Sie die Auskunftsvereinbarung zum IDW S4-Prüfbericht des MEBS 4.

Alle sonstigen Emissionsunterlagen und Informationen zum MEBS 4 finden Sie HIER.

Für Ihre Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung – Anruf, eMail oder Fax genügt.

Mit besten Grüßen
Ihr MEBS-Team

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HIER erhalten Sie die Reisebeschreibung und die Anmeldung.